Rechtsanwälte, auch Volljuristen genannt, vertreten und beraten ihre sogenannten Mandanten in sämtlichen Rechtsfragen oder vertreten diese auch vor Gericht.
Der Voraussetzung der Berufsausübung steht ein abgeschlossenes Studium im rechtswissenschaftlichen Bereich voran. Erst nach der juristischen Staatsprüfung und dem zweijährigen Referendariat folgt die zweite Staatsprüfung, welche für die Zulassung zum Juristen Voraussetzung sind.
Oft sind Rechtsanwalt/Rechtsanwältin selbstständig mit Ihren eigenen Kanzleien, aber auch im Staatsdienst, in Hochschulen oder in Unternehmen beschäftigt.