Die Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin erfolgt in Arztpraxen, Gesundheitszentren oder in der eigenen Praxis.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker bzw. zur Heilpraktikerin wird von privaten Bildungsträgern geleistet. Während dieser Ausbildung werden medizinisches Grundwissen sowie Kenntnisse vermittelt, die für die Ausübung dieses Berufes erforderlich sind.
Den Abschluss der Ausbildung bildet die Abschlussprüfung vor dem Gesundheitsamt, nach deren erfolgreicher Beendigung der Beruf als Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ausgeübt werden kann.